Ihr Rechtsanwalt für Vorsorge und Betreuung in Aachen

Vorsorge und Betreuung

Haben Sie schon vorgesorgt?

Auch wenn wir nicht gerne darüber reden: Jeder von uns kann aufgrund Alters oder Krankheit irgendwann einmal in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Wie kann man in einem solchen Fall sicherstellen, dass auch weiterhin Entscheidungen getroffen werden, die Sie selbst ebenso getroffen hätten, wenn Sie noch dazu in der Lage gewesen wären?

Die hier aufgezeigten Vorsorgemöglichkeiten betreffen ganz unterschiedliche Regelungen:

Die sog. Patientenverfügung regelt Ihre gesundheitlichen Angelegenheiten im Rahmen der medizinischen Vorsorge, für den Fall, dass Sie diese nicht mehr eigenverantwortlich entscheiden können. Die Patientenverfügung regelt beispielsweise die Frage, ob im Falle unheilbarer Krankheit oder im unumkehrbaren Sterbeprozess noch lebensverlängernde Maßnahmen durch die Ärzte getroffen werden sollen. Mit der Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit heute selbst noch über diese wichtige Frage zu entscheiden. Alle diesbezüglich zu treffenden Entscheidungen sollten Sie aber auf jeden Fall auch mit Ihrem Hausarzt besprechen.

Die sog. Vorsorgevollmacht regelt die Frage, wer Ihre rechtliche Vertretung in Angelegenhei-ten des täglichen Lebens wahrnimmt, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Im Rahmen der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie zunächst, wer als Person Ihres Vertrauens Ihre Geschäfte wahrnimmt und in welchem Umfang überhaupt Vertretungsmacht bestehen soll. Darf Ihr Bevollmächtigter beispielsweise Ihre Vermögensgeschäfte wahrnehmen? Darf er dabei auch Grundstücksgeschäfte tätigen? Soll er die Möglichkeit haben, die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge für Sie anzuordnen? Darf er sogar Ihre Heimunterbringung anordnen? Lassen Sie sich im Zweifelsfall über die Möglichkeiten und die Tragweite einer solchen Vorsorgevollmacht beraten.

Tritt dann tatsächlich der Fall ein, dass Sie Hilfe bei der Wahrnehmung Ihrer Angelegenheiten benötigen, ist es meistens zu spät, noch eigenverantwortlich einen Bevollmächtigten zu benennen. In diesem Fall ordnet das Vormundschaftgericht des Amtsgerichtes Ihres Wohnortes eine sog. gesetzliche Betreuung an. Haben Sie keine Betreuungsverfügung getroffen, sprich: festgelegt wer Ihr Betreuer sein soll oder welche Personen diese Aufgabe auf keinen Fall wahrnehmen sollen, bestimmt das Vormundschaftsgericht Ihre gesetzlichen Betreuer. Das Amtsgericht legt auch fest, welche Aufgaben, sog. Wirkungskreise, der Betreuer im Rahmen der Betreuung wahrnehmen soll.

Alle vorgenannten Formulare können Sie sich auf dieser Internetseite herunterladen.

Sprechen Sie mich an, wenn Sie Fragen im Bereich der Vorsorge oder Betreuung haben. Als zahlreichen Gerichten vielfach eingesetzte Berufsbetreuerin und Verfahrenpflegerin zur Begleitung der Betroffenen in Betreuungsangelegenheiten verfüge ich über langjährige Erfahrung im Bereich des Betreuungsrechts und der Vorsorge.