Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Aachen

Erbrecht

Der Anwalt wird im Bereich des Erbrechts typischerweise in zwei Bereichen hinzugezogen:

Einen Großteil nimmt die beratende Tätigkeit ein, die besonders dann in Anspruch genommen werden sollte, wenn der Erblasser von der sogenannten gesetzlichen Erbfolge, wie sie sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt, abweichen möchte. Grund hierfür kann der Wunsch des Erblassers sein, bestimmte Personen, die ansonsten seine gesetzlichen Erben wären, von der Erbfolge auszuschließen. Oder aber auch andere Personen als seine gesetzlichen Erben zu bedenken, sei es als alternative Erben, sei es aber auch nur, ihnen als Vermächtnisnehmer einzelne Vermögenswerte aus dem Nachlass zukommen zu lassen.

Eine besondere Rolle spielen dabei gemeinschaftliche Verfügungen von Eheleuten, die zumeist den Zweck haben, zunächst den überlebenden Ehegatten als Erben einzusetzen und erst auch nach dessen Ableben die gemeinsamen Kinder. Eine besondere Rolle spielen dabei gemeinschaftliche Verfügungen von Eheleuten, die zumeist den Zweck haben, zunächst den überlebenden Ehegatten als Erben einzusetzen und erst auch nach dessen Ableben die gemeinsamen Kinder.

Anwaltliche Tätigkeit setzt hier besonderes Fingerspitzengefühl einerseits und großes Durchsetzungsvermögen andererseits voraus. Selten im Leben erhält man ein größeres Vermögen ohne dafür etwas tun zu müssen. Entsprechend oft – so die Erfahrung - wird gestritten, besonders wenn der Erblasser einseitige Verfügungen getroffen hat. Häufig ist es sinnvoll, bereits frühzeitig einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, um seine Interessen gewahrt zu wissen.

Auch im Erbrecht mit seinen vielfältigen Schnittstellen zum Familienrecht stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat oder durch Vertretung vor Gericht zur Verfügung.