Familienrecht in kompetenten Händen –

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Aachen

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechtes, indem es um alle rechtlichen Belange innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften geht. Neben dem klassischen Ehe- und Scheidungsrecht geht es u.a. um Vermögens- und Unterhaltsfragen sowie ums Sorge- und Umgangsrecht von Kindern.

Generell unterscheidet man folgende Bereiche im Familienrecht:

• Ehe und Ehevertragsrecht
• Ehescheidung
• Nichteheliche Lebensgemeinschaften und ihre Rechte
• Familienmediation
• Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich
• Hausratsaufteilung
• Unterhalt gegenüber Kindern
• Sorge-, Kindschafts- und Umgangsrecht
• Rechte nichtehelicher Kinder und Adoptionsrecht
• Elternunterhalt

Als Ihr spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht in Aachen bin ich mir der oft schwierigen und problematischen persönlichen Situationen bewusst, die innerhalb einer Lebensgemeinschaft auftreten können und berate Sie gerne und diskret bei allen aufkommenden Fragen und Rechtsstreitigkeiten.

Die Bindungen, die wir in Ehen und Familien eingehen, sind die engsten Bindungen, die wir als Menschen im Leben knüpfen. Entsprechend sind diese besonderen Bindungen auch meist von sehr starken Emotionen durchdrungen. Bei Trennungen oder ernsthaften Streitigkeiten fällt es daher schwer, einen objektiven Blickwinkel auf die jeweilige Situation einzunehmen. Das ist verständlich und betrifft sehr viele Partnerschaften, gerade in der heutigen Zeit, in der fast die Hälfte der Ehen früher oder später wieder auseinander gehen. Neben dem emotionalen Trauma, der mit solch einer Trennung oft einhergeht, fühlen sich viele Menschen durch die anstehenden Rechtsfolgen überfordert. Hier hilft der Rechtsanwalt für Familienrecht und kann mit ruhigem Blick von außen objektiv vermitteln, beraten und weiterhelfen. Sollte es wirklich zu einer Ehescheidung kommen, dann können Sie froh sein, wenn vorher bereits ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Ein Thema, das ebenfalls in das Fachgebiet des Anwalts für Familienrecht fällt.

Der Ehevertrag – wichtiger denn je

Ist es sinnvoll oder unromantisch einen Ehevertrag abzuschließen? Die Frage stellen sich jedes Jahr aufs Neue zahllose Paare, die zusammen in den Bund der Ehe eintreten wollen. Die gesetzliche Regelung geht vom Normalfall aus, wie er zum Zeitpunkt der Entstehung des bürgerlichen Gesetzbuches gang und gebe war. Damals arbeitete der Ehegatte, während der Partner Kinder und Haushalt versorgte. Die Ehe hatte meist bis zum Lebensende bestand. Dieser Typus „Normalfamilie“ ist deutlich seltener geworden. Scheidungen sind heute leider in der Hälfte der Ehen die Regel und keine Einzelfälle mehr. Um unnötige Rechtsstreitigkeiten im Falle einer Ehescheidung zu vermeiden ist ein Ehevertrag daher mehr als sinnvoll und sollte in jedem Falle einvernehmlich mithilfe eines Fachanwaltes abgeschlossen werden. Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht ist auch hierfür der richtige Ansprechpartner.

Wann besteht besonderer Handlungsbedarf? Zum Beispiel dann, wenn Sie selbstständig sind. Nicht selten muss ein Geschäftsbetrieb oder eine Arztpraxis verkauft werden, weil der Ausgleichspflichtige beim Zugewinnausgleich auf andere Weise nicht in der Lage ist, die Forderung des geschiedenen Gatten zu erfüllen. Ärgerlich für Arzt oder Betriebsinhaber wenn die Ausgleichsverpflichtung durch die Wertsteigerung der Praxis oder des Betriebes während der Ehe überhaupt erst entstanden ist. Hier hätte es sich z.B. angeboten, durch einen Ehevertrag das Betriebsvermögen aus dem Zugewinnausgleich herauszunehmen oder den Zugewinnausgleich ganz auszuschließen.

Oder auch bei der Wiederheirat Geschiedener, die schon jeweils eigene Vermögen und Kinder haben und wirtschaftlich abgesichert sind. Hier wäre auch mithilfe eines Fachanwaltes für Familienrecht über einen Ausschluss von Unterhalt und Versorgungsausgleich nachzudenken.

Ein guter Ehevertrag ist nicht „der erste Schritt zur Scheidung“, sondern stellt sicher, dass sich Lösungen in Ehekrisen nicht an den Finanzen orientieren.

Familienrecht Aachen

Die Ehescheidung – Das Familienrecht hilft weiter

Die Scheidung, inkl. der sogenannten Folgesachen, ist ein Kernbereich des Fachanwaltes für Familienrecht. Unter den Folgesachen ist vereinfachend dasjenige gemeint, was bei der Scheidung einer Ehe von rechtlicher Seite aus zu erledigen ist. Hier geht es u.a. um den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt, den Ausgleich der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich) und den Zugewinnausgleich, bei dem der Ehegatte, der in der Ehe mehr Vermögen gebildet hat, einen Teil an den Ehepartner abzugeben hat.

Auch bei Uneinigkeit bezüglich der gemeinsamen Kinder wird oft im Rahmen der Ehescheidung gestritten, wie etwa bei der Frage der elterlichen Sorge oder dem Umgang der Kinder mit dem nicht betreuenden Elternteil.

Vom Versorgungsausgleich einmal abgesehen können diese Streitigkeiten mit der Ehescheidung in einem Verfahren gemeinsam behandelt werden. Sie können aber auch gesondert gerichtlich geltend gemacht werden. Während für ein gemeinsames Verfahren die geringeren Kosten sprechen, ist es – gerade beim Zugewinn – aus taktischen Gründen oft zu empfehlen gesondert vorzugehen.

Außerdem verzögert sich die Ehescheidung umso mehr, je länger der Streit über die im Scheidungsverbund geltend gemachten Folgesachen dauert. Die Ehe wird nämlich grundsätzlich erst geschieden, wenn die letzte „Verbundsache“ entscheidungsreif ist. Man kann daher also die Ehescheidung auch aus taktischen Gründen (z.B. um möglichst lange Ehegatten-Trennungsunterhalt zu erhalten) durch das Einbringen anderer Folgesachen in den Scheidungsverbund hinauszögern.
Besondere Schwierigkeiten können sich darüber hinaus bei Scheidungen mit Auslandsbezug ergeben, etwa der Scheidung eines Italieners und einer Deutschen. Hier stellt sich immer die Frage nach der internationalen Gerichtszuständigkeit und des anzuwendenden Rechts, also ob im Beispiel die Ehe nach italienischem oder nach deutschem Recht zu scheiden ist und vor welchem Gericht verhandelt werden muss.

Es wird deutlich, dass das Thema Ehescheidung ein weites Feld ist und am besten mit Hilfe eines spezialisierten Fachanwaltes für Familienrecht besprochen werden sollte.

Weitere Kernthemen des Familienrechts – Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung

Auch außerhalb des Ehescheidungsverfahrens erfolgt die Anrufung des Familiengerichts in einer Vielzahl von Fällen. So etwa, wenn Unterhaltsbeschlüsse oder Vergleiche wegen geänderter Einkünfte oder steigendem Bedarf bei Kindern abgeändert, d.h. den aktuellen Bedingungen angepasst werden sollen. Es kommt auch vor, dass bei entsprechenden Unklarheiten ermittelt werden muss, wer der Vater eines Kindes ist (Stichwort: Vaterschaftsanfechtung).

Immer wichtiger wird auch der sogenannte Elternunterhalt, also der Unterhalt, den Kinder für Ihre Eltern zahlen müssen. Wenn Ihre Eltern krank oder pflegebedürftig werden, reicht ihr eigenes Einkommen und Vermögen oft nicht oder nur eine Zeit lang aus, um die oft sehr hohen Heim- und Pflegekosten zu bezahlen. Öffentliche Leistungsträger springen dann zunächst ein, prüfen aber, ob sie die aufgewandten Kosten von den Kindern zurückverlangen können. Dies geschieht heutzutage immer öfter. Früher war die gerichtliche Inanspruchnahme durch die Sozialbehörden die Ausnahme, heute ist dies leider die Regel. Obwohl man bei intakter Beziehung natürlich gewillt ist, die eigenen Eltern zu unterstützen, hat man sich die Unterhaltsverpflichtungen nicht „ausgesucht“. Der Beistand vom Fachanwalt für Familienrecht ist hier teilweise sogar existentiell bedeutsam.

Eine andere Sachlage kommt beim Kindesunterhalt zum Tragen. Wer Kinder will, weiß in der Regel auch, dass er für sie sorgen muss. Bei dieser Thematik treffen einen zusätzliche Unterhaltslasten meist zu einem Zeitpunkt, zu dem noch eigene Kinder zu versorgen sind oder/und die eigene Altersversorgung aufgebaut werden muss. Außerdem – und das wird auch von vielen Juristen kritisiert – haftet sogar der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes indirekt mit, denn Grundlage für die Berechnung der Unterhaltshöhe ist das Familieneinkommen. Sogar das eigene Vermögen ist unter bestimmten Umständen einzusetzen, wenn es nicht seinerseits Erträge (Zinsen) abwirft, die wiederum zu den Einkünften zählen.

Lassen Sie sich deshalb fundiert und vor allen Dingen frühzeitig beraten, noch bevor Sie von dem Leistungsträger zum Elternunterhalt herangezogen werden. Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen hierfür jederzeit gerne zur Verfügung.

Ein weiteres klassisches Beispiel ist der Umgang mit dem gemeinsamen Haus, welches nach einer Ehescheidung oft finanziell nicht zu halten ist. Die Einkünfte sinken wegen der ungünstigeren Steuerklasse, die Kosten steigen wegen der zusätzlichen Wohnkosten des ausgezogenen Ehepartners. Nach der Ehescheidung kann daher jeder der Ehepartner die Teilungsversteigerung betreiben, um die Eigentümergemeinschaft am gemeinsamen Hausgrundstück aufzulösen. Oft wird jedoch nur ein unzureichender Versteigerungserlös erzielt und die Eheleute bleiben auf erheblichen Restschulden sitzen. Bei aller Zerstrittenheit empfiehlt es sich hier oft, eine einvernehmliche Lösung zu finden, um dies zu vermeiden. So etwa ein gemeinsamer, freihändiger Verkauf, bei dem sich oft ein höherer Erlös erzielen lässt. Oder eine Einigung über den Wohnwert, den der Unterhaltspflichtige vom Unterhalt abziehen kann wenn er selber das Haus nicht bewohnt, kurz eine einvernehmliche Berücksichtigung dieser Frage beim Unterhalt.

Mit diesen und vielen weiteren Fragestellungen im Bereich des Familienrechts werde ich seit vielen Jahren konfrontiert.
Profitieren Sie von meiner Expertise im Familienrecht und kommen Sie einfach unverbindlich auf mich zu, damit wir Ihre Bedürfnisse und Wünsche in Ruhe besprechen können.