Ihr Fachanwalt für Mediation in Aachen

Mediation durch Fachanwältin

Kurz gesagt findet Mediation immer dann statt, wenn mindestens zwei Konfliktparteien freiwillig und durch die Vermittlung eines unparteiischen Dritten versuchen, eine von allen akzeptierte Lösung für ihren Konflikt zu finden.

Dabei werden von Mediator zu Mediator unterschiedliche Verfahren angewandt, die den Rahmen der Mediation bilden. Gemein ist allen Verfahren, dass der Mediator keine Empfehlungen ausspricht oder Kompromissvorschläge macht. Dies unterscheidet die Mediation von einem Schiedsgericht, einer Schlichtungsstelle oder einer Gütestelle.

Der Mediator hilft den Konfliktparteien eine eigene ganz individuell angepasste Lösung für ihr Problem selbständig zu entwickeln. Dahinter steht der Gedanke, dass die Konfliktparteien ihr Problem und deren Lösung selbst am besten kennen, die Unterstützung eines Dritten aber dazu benötigen, die Hintergründe des Konflikts zu verstehen und den Interessenkonflikt aufzulösen.

Mit anderen Worten: Der Mediator ist verantwortlich für den Rahmen der Mediation, die Konfliktparteien sind verantwortlich für deren Inhalt.

Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht immer eine schriftlich fixierte verbindliche und zukunftsorientierte Vereinbarung der Konfliktparteien.

Über den Daumen kann man sagen: Je größer die wirtschaftliche Relevanz für die Konflikt-beteiligten, desto mehr bietet sich die Mediation an. Denn die Verfahrenskosten im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens steigen kontinuierlich mit dem Streitwert an und können ganz erhebliche Kosten bei allen Verfahrensbeteiligten verursachen. Mal ganz abgesehen von Zeit und Nerven, die ein langjähriges Gerichtsverfahren kosten kann.

Im Familienrecht beispielsweise wird gerne auf die Mediation zurückgegriffen, wenn erhebliche finanzielle Interessen zu beachten sind. Ist Vermögen im Ausland vorhanden? Gibt es steuerliche Probleme? Ist ein Betrieb vorhanden und sollen bestimmte Gepflogenheiten oder Betriebsgeheimnisse auch weiter geheim bleiben? Nach langjähriger Ehe weiß man viel voneinander. Sehr oft liegt es dann im beiderseitigen Interesse, fair und „vernünftig“ auseinanderzugehen und die gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Denn;

„Ein Mensch ist manchmal wie verwandelt, sobald man menschlich ihn behandelt“. (Eugen Roth)

Allerdings können die Kosten einer Mediation nicht über Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden und müssen von den Konfliktbeteiligten gemäß den zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen getragen werden.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Mediation im Rahmen eines Gerichtsprozesses eingesetzt wird, wie dies zunehmend in kompliziert gelagerten Verfahren der Fall ist. Dann ist die Mediation Teil des Gerichtsverfahrens und wird von der etwa bewilligten Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe umfasst. Scheitert die Mediation, wird das Gerichtsverfahren an der Stelle fortgesetzt, an der es sich vor Aufnahme der Mediation befunden hat.

Allerdings müssen Sie bedenken, dass dann, wenn die Mediation erfolglos bleibt, der Rechtsanwalt, der als Mediator tätig wurde, keine der beiden Beteiligten im gerichtlichen Verfahren vertreten kann, da er vorher als Mediator für beide Parteien tätig war. Wird die Mediation erstmals vom Gericht angeregt, stellt sich dieses Problem nicht.

Nach meiner zusätzlichen Ausbildung zur Mediatorin wende ich die Methode Mediation seit Jahren nicht nur in Familiensachen erfolgreich an. Geduld, Menschenkenntnis und Verhandlungsgeschick befähigen mich immer wieder dazu, tragfähige außergerichtliche Lösungen für und mit meinen Mandanten zu erarbeiten, die diesen kostenintensive und nervenaufreibende Gerichtsverfahren ersparen.

Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin im Raum Aachen.