Arbeitsrecht
Kaum ein Bereich berührt einen Menschen so
nachhaltig wie das Arbeitsverhältnis. Einerseits ist es
wirtschaftliche Lebensgrundlage des Arbeitnehmers, andererseits ist
auch der Arbeitgeber darauf angewiesen, auf verlässliche Mitarbeiter
zugreifen zu können. Entsprechende Auswirkungen haben Änderungen in
diesem Bereich, sei es eine Kündigung, Schwierigkeiten mit dem
Betriebsrat, Mobbing oder auch „nur“ ein unzutreffendes Zeugnis.
Man unterscheidet das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht.
Ersteres regelt z.B. die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Letzteres regelt Rechtsverhältnisse der
Arbeitnehmerschaft, also z.B. das Betriebsverfassungsrecht.
Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht. Aufgrund dieser Ausgestaltung des auf viele Einzelgesetze verteilten Rechtsgebietes bedarf insbesondere der Arbeitgeber oft anwaltlicher Hilfe, bevor er die eine oder andere personelle Maßnahme durchführt. Fehler lassen sich oft im nachfolgenden Gerichtsverfahren nicht oder nur finanziell beheben. Aber auch der Arbeitnehmer muss Fallstricke beachten. Gelten für das Arbeitsverhältnis kurze Verfallfristen nach deren Verstreichen Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können? Nach dem Zugang einer Kündigung ist außerdem binnen 3 Wochen Klage zum Arbeitsgericht zu erheben. Geschieht dies nicht, kann man sich in aller Regel nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, auch wenn die Kündigung völlig unberechtigt ist.
Im Arbeitsrecht gilt weiterhin die Besonderheit, dass in erster Instanz jede Prozesspartei ihre Kosten selber trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erscheint da sinnvoll, insbesondere wenn ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe voraussichtlich nicht besteht.
Gerne vertrete ich Sie in allen Belangen des Arbeitsrechtes.